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Rat setzt Zölle auf bestimmte Düngemittel für ein Jahr aus

Der Rat hat beschlossen, die Zölle auf wichtige, in der EU-Landwirtschaft verwendete stickstoffhaltige Düngemittel ein Jahr lang auszusetzen.

27 Mai 2026
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Der Rat hat heute beschlossen, die Zölle auf wichtige, in der EU-Landwirtschaft verwendete stickstoffhaltige Düngemittel ein Jahr lang auszusetzen. Das betrifft auch Düngemittel-Grundstoffe wie Harnstoff und Ammoniak.

So sollen die Kosten für die Landwirte und die Düngemittelindustrie in der EU gesenkt werden, indem ihnen nach Schätzungen der Europäischen Kommission Einfuhrzölle in Höhe von rund 60 Mio. € erspart bleiben. Damit sinkt auch die Abhängigkeit der EU von Düngemitteln aus Russland und Belarus und wird dazu beigetragen, ein stärker diversifiziertes Handelsnetz in diesem Bereich aufzubauen.

"Mit dem heutigen Beschluss erhalten europäische Landwirtinnen und Landwirte besseren Zugang zu erschwinglichen, zuverlässigen Düngemittel-Lieferungen – eine gute Nachricht für den Agrarsektor, ebenso wie für Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU. Gleichzeitig beschleunigen wir die Abkehr von Produkten aus Russland und Belarus und bauen weltweit resilientere Lieferketten und Partnerschaften auf." - Makis Keravnos, Minister der Finanzen der Republik Zypern

In der Praxis gilt die Regelung nur für Produkte, die nicht ohnehin zollfrei in die EU eingeführt werden, weil sie aus Ländern stammen, die im Rahmen von Meistbegünstigungszollsätzen (Most Favoured Nation, MFN) präferenziellen Zugang haben. Um die Interessen der EU-Hersteller auszugleichen, bleibt die Zollbefreiung jedoch auf ein Warenkontingent beschränkt, das den MFN-Einfuhren im Jahr 2024 plus 20 % der im selben Jahr aus Russland und Belarus importierten Mengen entspricht.

Sie gilt nicht für Produkte aus Russland, das aufgrund seines grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskriegs gegen die Ukraine außen vor bleibt, und auch nicht für Produkte aus Belarus, das Russland unterstützt und das Völkerrecht, die Grundfreiheiten und die Menschenrechte missachtet.

Im Jahr 2024 wurden 2 Mio. Tonnen Ammoniak und 5,9 Mio. Tonnen Harnstoff in die EU eingeführt, insbesondere zur Herstellung von Stickstoffdüngemitteln. Darüber hinaus importierte die Union 6,7 Mio. Tonnen Düngemittel auf Stickstoffbasis und stickstoffhaltige Mischungen.

Einen großen Teil der stickstoffhaltigen Düngemittel erhält die EU schon jetzt zollfrei aus Ländern, die einen präferenziellen Zugang zum Unionsmarkt genießen. Dennoch importiert die Union nach wie vor große Mengen dieser Waren aus Ländern, die dem Gemeinsamen Zolltarif unterliegen, wobei Zollsätze von 5,5 % bis 6,5 % anfallen.

22. Mai 2026/ Rat der Europäischen Union/ Europäische Union.
https://www.consilium.europa.eu

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